Der oberste spanische Gerichtshof, das Tribunal Supremo, erklärt das PGOU von Marbella für nichtig
Nach der kürzlichen Annullierung der PGOU durch den obersten spanischen Gerichtshof, das Tribunal Supremo, hat die Anwaltskanzlei Perez de Vargas die rechtliche Situation im Detail überprüft und präsentiert uns diesbezüglich nun ihr fachkundiges Urteil.
1. In der Urteilsverkündung des Tribunal Supremo, dem obersten Gerichtshof Spaniens, über den sogenannten PGOU (Plan General de Ordenación Urbana), dem Rahmenplan für die Stadtentwicklung Marbellas aus dem Jahre 2010, wurde dieser für nichtig erklärt. Das Urteil wurde unter den üblichen Bedingungen eines demokratischen Rechtsstaats von den staatlichen Behörden beschlossen und verkündet.
Das Tribunal Supremo hat demnach eine Rechtmäßigkeitskontrolle erwirkt, die von der Europäischen Union an die jeweiligen Gerichtshöfe übertragen wird. In diesem Fall auf den bereits erwähnten PGOU Marbellas für das Jahr 2010. Die zuständigen Verwaltungsorgane sind das Ayuntamiento de Marbella und die Junta de Andalucía, also der Stadtrat Marbellas und die Regionalregierung Andalusiens.
2. Der PGOU von 2010 entstand unter besonderen Umständen: weder der Stadtrat Marbellas noch die Verantwortlichen aus dem Sozial- oder dem Wirtschaftssektor der Gemeinde beteiligten sich aktiv. Trotzdem konnte der Rahmenplan zur Regulierung der unregelmäßigen Bebauung aufgesetzt werden.
3. Positiv zu bewerten ist die hohe Bürgerbeteiligung bei diesem Entwicklungsprozess, was den öffentlichen Verwaltungsorganen durchaus als Besipiel für zukünftige Projekte dienen sollte.
4. Mit dem für nichtig erklärten PGOU von 2010 behält sein Vorgänger, der PGOU von 1986 weiterhin seine Rechtskräftigkeit. Aufgrund seines Alters von über dreißig Jahren kann dieser nicht mehr als aktuell betrachtet werden, auch wenn er bis zur Revision seinen Zweck erfüllt, zum Beispiel bei der Planung einer verbesserten Infrastruktur.
5. Die zuständigen öffentlichen Verwaltungsorgane, der Stadtrat Marbellas und die Regionalregierung Andalusiens, sowie ein Großteil der betroffenen Bürger hoffen auf eine zügige Entwicklung in den im Folgenden aufgeführten Rechtssachen:
5.1. Mit dem erreichten Beschluss, dass der alte PGOU von 1986 weiterentwickelt werden kann, soll es laut des Decreto 11/2008 an das sogenannte LOUA, das Ley de Ordenación Urbanística de Andalucía angepasst werden. Verschiedenen Gemeinden der Costa del Sol (Estepona, Manilva, Casares etc.) haben dies bereits vorgemacht.
Es handelt sich hierbei um eine relativ einfache Verwaltungssache, die innerhalb von etwa sechs Monaten bereits genehmigt und veröffentlicht werden könnte.
5.2. Parallel zur Anpassung des momentan rechtskräftigen PGOU von 1986 an das LOUA sollen die Rechtswege für die Überprüfung eben jener PGOU eingeleitet werden.
Die Zuständigkeit liegt hier bei den öffentlichen Verwaltungsorganen, bei dem Stadtrat von Marbella und der Regionalregierung von Andalucía, auch wenn vor dem Hintergrund des Urteils des obersten Gerichtshofs alles in einem rechtlichen Rahmen stattfinden muss.
Man geht von einem Zeitraum von etwa zwei Jahren aus, bis die Rechtssache offiziell für beendet erklärt werden kann.
6. Dieser Prozess stellt ein Vorreitermodel der Gemeinde Marbella dar und soll als positives Beispiel dafür dienen, wie öffentliche Verwaltungsorgane und die Bürger der Stadt gemeinsam einen funktionierenden Plan entwickeln, der das soziale und wirtschaftliche Leben Marbellas beeinflussen und regulieren kann.
Pia Arrieta, 30 Nov 2015 - Aktuelles
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