Immobilienübertragungen in Spanien werden vorangetrieben
Für diejenigen, die es in Erwägung ziehen eine Immobilie zu kaufen, ist die gute Nachricht, dass die Berabeitung für Übermittlungen der Immobilie gerade am vorantreiben sind. Das spanische System für die Eintragung in das Grundbuch und die Allgemeine Information des Katasteramtes streben derzeit Bemühungen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Übermittlungsprozesses von Immobilien an und möchten auf diesem Wege auch widersprüchliche Informationen ausschließen.
Es kam in manchen Fällen zu Problemen, wenn Angaben über Grundstücksgrenzen im Grundbuch sich von jenen des Katasteramtes unterschieden. Bis jetzt zeigte sich die Information des Grundbuches als schriftliche Beschreibung ohne graphische Daten , wie beispielsweise eine Karte oder ein Grundriss. In einigen Fällen unterscheiden sich die Angaben jener Beschreibungen der Karten im Katasteramt, was dazu führt, dass es zu einem Rechtsstreit über Ackergrenzen kommt.
Die Angelegenheit wird durch die Tatsache komplizierter, dass das Grundbuch und Katasteramt sich auf unterschiedliche Angaben stützen, sodass das Katasteramt beispielsweise die Beschreibungen der Immobilien bezüglich Renovierungen und Erweiterungen nicht aktualisiert.
Durch die neue Norm wird der Datenaustausch zwischen den Körperschaften sehr viel freier verlaufen. Bei einem Vortrag in einem Seminar über das Thema bestätigt Pérez de Vargas Abogados, dass sich die wichtigsten Änderungen darauf beziehen, dass das Grundbuch eine graphische Darstellung der Immobilie über Karten und Grundrisse des Katasteramtes einfügen muss, was die schriftliche Beschreibung dann ersetzen soll. Seinerseits muss die Beschreibung des Katasteramtes Veränderungen und Erneuerungen der Immobilie enthalten, wie beispielsweise ein Ausbau, die dann im Grundbuch vermerkt werden müssen.
Man erhofft sich, dass diese Maßnahmen die Bürokratie vorantreiben und den Prozess der Vermögensübertragung erleichtern. Die Funktionäre des Staates gehen davon aus, dass die Notwendigkeit für etwa 22.000 amtliche Untersuchen in Höhe von 1,8 Millionen Euro im Jahr eingespart werden können.
Derzeit wird der Vorgang des Datenaustauschs noch nicht auf den Stand der modernen Informatik aktualisiert, weswegen es schwierig ist, Referenzdaten von beiden Körperschaften auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Mit dieser Norm wird die Prozedur erneuert, vereinfacht und beschleunigt. Pérez de Vargas Abogados erklärt in einem Seminar: „Der Zuwachs der Rechtssicherheit in den Transaktionen von Immobilien ist zweifellos ein weiterer positiver Aspekt bei der Immobilienübertragung. Es sollen Konflikte vermieden werden, die heute deutlich als Koordinationslosigkeit zwischen den zwei Institutionen resultieren.“
Pia Arrieta, 01 Okt 2015 - Aktuelles
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